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Für Arbeitnehmer

Unsere FAQs

Unsere FAQs

Für Arbeitnehmer!

Was ist Personalheld.de?

Personalheld ist eine Online Plattform zur Buchung von temporären Arbeitnehmern in Deutschland. Auf Personalheld können sich Arbeitnehmer und Veranstalter für kurzfristige Jobs finden, ohne einen Umweg über teure Personalagenturen zu gehen. Wenn du z.B. als Hostess arbeiten willst, legst du ein Profil an und nach kurzer Überprüfung durch uns, können dich Veranstalter direkt finden. Jobangebote findest du auf der Website.

Welche Art von Jobs vermitteln wir?

Wir vermitteln temporäre Aushilfsstellen auf diversen Veranstaltungen und Messen. Hier einige Beispiele:

  1. Aufbau-/ Abbauhelfer
  2. Jobs am Einlass und an der Kasse
  3. Hosts / Hostessen
  4. Aushilfsjobs im Einzelhandel
  5. Gastronomie / Catering / Barista und Service Jobs
  6. Verkauf in Merchandise Ständen
  7. Sonstige (alle sonstigen temporären Jobs)
Welche Erwartungen stellt Ihr an mich?

Wahre Angaben

Du kannst bei uns Angaben zu deinen Fremdsprachenkenntnissen und zu deiner bisherigen Arbeitserfahrung machen. Es ist übrigens oft überhaupt kein Problem, wenn du noch keine praktische Erfahrung gesammelt hast oder du in einer Fremdsprache, wie beispielsweise Französisch, kein Gespräch führen kannst.

Die Veranstalter müssen allerdings Gewissheit über deine Angaben haben. Wenn du also angibst, eine Sprache verhandlungssicher zu beherrschen, dann sollten sich deine Sprachkenntnisse abgesehen von einem Akzent nicht stark von einem Muttersprachler unterscheiden. Und wenn du beispielsweise angibst das du eine Ausbildung als Koch hast, solltest du auch unbedingt einen entsprechenden Nachweis wie dein Gesundheitszeugnis hochladen.

 

Verbindliche Zusagen

Du erhältst von Personalheld passende Jobangebote die aufgrund deiner Auswahl für dich in Frage kommen könnten. Du kannst dann verbindlich für diese Jobs zusagen und angeben, für welchen Stundenlohn du bereit bist dort zu arbeiten.

Wenn du für einen Job zugesagt hast, erscheint dein Profil in der Personalauswahl zusammen mit allen anderen Profilen die für diesen Job zugesagt haben. Der Kunde hat dann maximal 7 Tage Zeit, dich für den von dir angegebenen Lohn verbindlich zu buchen. Sollte der Kunde dich verbindlich buchen, werden wir dir einen Arbeitsvertrag zusenden und gehen davon aus, dass du diesen umgehend in deinem Profil bestätigst.

Solltest du dich neu bei Personalheld angemeldet haben, für einen Job zusagen und dann anschließend nicht den Arbeitsvertrag bestätigen, werden wir dein Profil sofort löschen.

Wir haben dann kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit mit dir, auch in der Zukunft nicht. Du kannst dich nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigen, ansonsten lassen wir keine anderen Ausnahmen gelten.

 

Professionelle Arbeit

Professionelle Arbeit bedeutet Pünktlichkeit, ein freundliches Auftreten, eine hohe Arbeitsmotivation und der gewissenhafte Umgang auch in schwierigen Situationen. Bei Problemen während der Arbeit mit dem Veranstalter oder mit anderen Mitarbeitern kannst du jederzeit auf uns zukommen.

Wie sieht es mit Datensicherheit aus bzw. was passiert mit meinen personenbezogenen Daten?

Bezüglich der Datensicherheit musst du dir keine Sorgen machen. Deine Daten sind uns sehr wichtig. Daher werden alle Daten nur verschlüsselt übertragen und verschlüsselt auf unseren Servern gespeichert. Du erkennst dies an dem grünen Schlosssymbol in der Adresszeile des Browsers. Die Angaben im Personalbogen benötigen wir ausschließlich für die Lohnabrechnung und diese sind nur intern zugänglich. Es werden auch keine Daten von dir an Dritte weitergegeben. Erst nach einer verbindlichen Buchung hat der Kunde Einsicht auf deine Kontaktdaten.

Wie kann ich einen Job absagen?

Hat der Kunde dich noch nicht verbindlich gebucht, kannst du bis dahin deine Jobbewerbung zurückziehen. Den Button “Bewerbung zurückziehen” findest du unter deinen Jobzusagen.

Bei einem fest zugesagten Job bitten wir dich, dich direkt an uns über den Chatbereich zu melden. Je nach Fall kann es sein das dein Konto vorübergehend für neue Jobs gesperrt wird aufgrund von Unzuverlässigkeit. Um dies zu vermeiden beachte bitte folgendes, sagst du ab:

 

  • Vor Bestätigung des Arbeitsvertrags zum 1. Job

Dein Profil wird wegen Unzuverlässigkeit wieder gelöscht.

  • Vor Bestätigung des Arbeitsvertrags zum 2. Job

Du erhältst einen negativen Vermerk auf deinem Profil.

  • Nach Bestätigung eines Arbeitsvertrags

Wir benötigen ein ärztliches Attest. Lieferst du dieses innerhalb von 10 Tagen nicht, fallen Vertragsstrafen an. Diese sind in deinem Arbeitsvertrag festgelegt.

Darf ich überhaupt bei Personalheld beschäftigt sein?

Die Kurzfristige Beschäftigung darf maximal 70 Tage im Jahr neben dem „echten“ Beruf temporär durchgeführt werden. Man muss also hauptberuflich einen Vollzeitjob, Teilzeitjob oder eine Selbstständige Tätigkeit ausüben. Als Beruf gilt dabei zusätzlich der Status als Student, Schüler und Auszubildender. Außerdem darf man auch zwischen Schule und Studium, neben einem FSJ und als Rentner einer Kurzfristigen Beschäftigung nachgehen. Dieser berufliche Status muss durch einen Statusnachweis, der im Profil hochgeladen werden muss, bestätigt werden. Geht der Gesetzgeber davon aus, dass du die Kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausführst, also während man arbeitssuchend, ausbildungssuchend oder in Elternzeit ist, dann ist dies nicht erlaubt. Dazu eine kurze Übersicht, wer als Kurzfristig Beschäftigter arbeiten darf und wer nicht:

Kurzfristige Beschäftigung erlaubt

  • Schüler
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Zwischen Schule und Studium & während FSJ
  • Hausfrauen / Hausmänner
  • Vollzeit / Teilzeit Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Arbeitslose (bis 450,00€ monatlich)

 

Kurzfristige Beschäftigung nicht erlaubt

  • Arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet
  • Während der Elternzeit
  • Zwischen Schule und Ausbildung
  • Zwischen Ausbildung und Studium
  • Zwischen Studium und Arbeit
  • Bereits mehr als 70 Tage im aktuellen Jahr als Kurzfristig Beschäftigter gearbeitet
Was ist ein Statusnachweis und warum muss ich diesen hochladen?

Ein Statusnachweis muss hochgeladen werden, um bei Bedarf dem Gesetzgeber vorweisen zu können, dass die Jobber einer für Kurzfristige Beschäftigungen vorausgesetzten Hauptbeschäftigung nachgehen. Dieser Statusnachweis muss für den Zeitraum des Jobs gültig sein.

Für jeden beruflichen Status gibt es einen Nachweis, der bestätigt, dass eine Person einer gewissen Tätigkeit nachgeht und damit dazu berechtigt ist Kurzfristige Beschäftigungen aufzunehmen. So ist jedem beruflichen Status explizit eine Nachweisform zugeschrieben:

Beruflicher Status & Nachweis

Schüler -> Schulbescheinigung

Student -> Immatrikulationsbescheinigung

Auszubildener -> Ausbildungsvertrag

Freiwilliges Jahr (FSJ / BFD / FÖJ) -> Bescheid / Vertrag über Freiwilligendienst

zwischen Schule und Studium -> Antrag auf Zulassung

Voll- & Teilzeit Arbeitnehmer -> Arbeitsvertrag (befristet / unbefristet)

Minijobber -> Vertrag über geringfügige Beschäftigung

Haupteinkommen aus Selbstständigkeit -> Einkommensnachweis

Hausfrau / Hausmann -> Bescheinigung der Krankenversicherung

Altersrentner -> Rentenbescheid

einer dieser Nachweise ist erforderlich um ein korrektes Beschäftigungsverhältnis zu führen und somit die Abrechnung korrekt durchführen zu können und im Falle dem Staat und Finanzamt gegenüber rechtlich zu sichern.

Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer / Steueridentifikationsnr.?

Deine Sozialversicherungsnummer (oder auch Rentenversicherungsnummer genannt) erhältst du, sobald du das erste mal als Arbeitnehmer irgendwo sozialversicherungspflichtig arbeitest (egal ob Vollzeit, Teilzeit oder 450 € Basis). Meistens haben deine Eltern diese Nummer. Ansonsten kannst du sie auch bei deiner Krankenkasse erfragen.

Hast du noch nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet, dann müssen wir diese für dich beantragen. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich noch deinen Geburtsort. Trage diesen bitte in deinem Personalbogen ein.

Deine Steuer-ID steht auf jedem Steuerbescheid und auf jeder Lohnabrechnung, die du in deinem Leben erhalten hast. Liegt dir Beides nicht vor, kannst du die ID bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen oder online bei dem Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Wie hoch sind meine Steuern und Sozialabgaben?

Der Hauptvorteil der Kurzfristigen Beschäftigung  liegt darin, dass keine Sozialabgaben anfallen, also keine Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc. gezahlt werden müssen. Es muss aber regulär die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Diese beträgt ca. 0% bis 10% vom Bruttolohn, je nach Steuerklasse und Höhe des Bruttolohns. Dies ist aber nur eine Schätzung. Bei sehr hohem Verdienst (über 2.000€ pro Monat) müssen wir beispielsweise bis zu 30% an Lohnsteuer für dich an das Finanzamt abführen.

Du hast einen Steuerfreibetrag von ca. 9.000€ pro Jahr. Das heißt, wenn du weniger als 9.000€ pro Jahr verdienst, kannst du Ende des Jahres im Rahmen der Einkommenssteuererklärung deine gesamte Lohnsteuer wieder vom Finanzamt zurückfordern.

Wann wird der Lohn überwiesen?

Innerhalb 2-3 Wochen Sprich bis zu 21 Tage nach deinem erfolgreichen und bestätigten Einsatz.

Wann muss ich eine Arbeitserlaubnis hochladen?

Wenn du nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommst, brauchst du eine Arbeitserlaubnis in Form eines Aufenthaltstitels, die dir erlaubt in Deutschland zu arbeiten. Zudem musst du ausreichende Deutschkenntnisse (C1 nach GER) mitbringen, um einer Kurzfristigen Beschäftigung über Personalheld nachgehen zu können.

Auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge findest du weitere Informationen zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln: Jetzt Infos zum Aufenthalt in Deutschland einsehen.

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Personalheld.de ist als Personalvermittler bereits in zahlreichen deutschen Städten vertreten.

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